Es braucht eine vernünftige COVID-19-Schulverordnung

COVID is Airborne: Virionen in Aerosolen und Tröpfchen, einfach überall. Wir brauchen gesunde Luft im Klassenzimmer, zB mit Kohlendioxid-Monitoring und Abluftventilation.
COVID is Airborne: Virionen in Aerosolen und Tröpfchen, einfach überall. Wir brauchen gesunde Luft im Klassenzimmer, zB mit Kohlendioxid-Monitoring und Abluftventilation.

Bei der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung handle es sich doch um eine Mischung aus Verantwortungslosigkeit und Fahrlässigkeit an der Grenze zur Körperverletzung von Gesunden. Selbst führende Spitzenjuristen an den Universitäten haben sich so geäußert und die Vertreter der Ärztekammer halten das Konzept der „Eigenverantwortung“ für gescheitert.

 

Der Sozialminister hebt per Verordnung am 1.8.2022 die Quarantäneverpflichtung für positiv auf Sars-CoV-2 getestete Personen auf. An ihrer Stelle wird die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (COVID-19-VbV) erlassen. Zusammengefasst bedeutet dies, dass positiv getestete Menschen ohne Symptome bzw. Menschen mit einem CT-Wert unter 30, sich frei bewegen und in die Schule gehen könnten, wenn sie dauerhaft eine FFP2-Maske tragen.
 

Wie diese Regelung in der Schule funktionieren soll, ist uns als Personalvertreter überhaupt nicht klar:

 

Selbstverständlich ist, dass Lehrpersonal bei einem Krankheitsverlauf mit Symptomen sich telefonisch beim Hausarzt „in“ den Krankenstand melden. Jedenfalls ist die Schule immer zu informieren, auch bei einem nur positiven Testergebnis. Hier fangen aber die Probleme an: Für besonders kritisch halten wir den Umstand, dass künftig infiziertes Lehrpersonal arbeiten und dass gesundes Lehrpersonal infizierte Schüler in Präsenz unterrichten soll.

 

Was passiert jetzt? Wie sind die Planungen im Bildungsministerium?

 

Lehrer unterliegen doch unterschiedlichen Rechtsnormen. Zusammenfassend lässt sich für alle im Schulgebäude Anwesenden „aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen so etwas wie ein Gefährdungsverbot ableiten“. So geht es etwa um § 178 im Strafgesetz, der eine vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch eine übertragbare Krankheit mit Haft bestraft. Demnach sei man verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, jemand anderen nicht anzustecken, wenn man selber infiziert ist.

 

Lehrer und Schüler unterliegen aber auch noch anderen Spezialnormen, wie zum Beispiel dem Schulunterrichtsgesetz (SchUG):
 

Gemäß § 51 Abs 3 SchUG haben Lehrer insbesondere auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren. Positiv getestete Lehrer mit Maske im Klassenzimmer verstoßen gegen diese Rechtsnormen, weil das Tragen einer Maske keinen zuverlässigen Schutz bietet. Dies sagte die Virologin Dorothee von Laer im ZIB-2 Interview am 27. Juli 2022 und wird auch durch Studien bestätigt. Es gilt eben der Grundsatz: Masken sind gut, wenn alle sie tragen. Dieselben Grundsätze, die in der Schule für Lehrer gelten, werden aber auch für positiv getestete Schüler zu gelten haben.

An dieser Stelle möchten wir auf die Fürsorgepflicht gemäß § 1157 Abs 1 ABGB verweisen. Diese gilt auch für das Bildungsministerium.

 

Wir appellieren also, doch eine vernünftige Regelung zu finden, dass positiv getestete Lehrpersonen ihren Präsenzunterricht disloziert (im „Homeoffice“) abhalten können. Dasselbe gilt für positiv getestete Schüler. Sie sollen auch Distanzunterricht erhalten. (Diese Regelung hatten wir schon mal, sie hat sich bewährt!) Insbesondere das Vorliegen einer übertragungsfähigen Krankheit begründet gerechtfertigtes Fernbleiben von der Schule gemäß § 45 Abs 2 SchUG. Wenn selbst Ärzte korrektes Maskentragen über den ganzen Schultag für weltfremd halten und Maske keinen hohen Schutz bietet, dann kann man doch davon ausgehen, dass die stundenlange Anwesenheit von Infizierten im selben Raum eine dauernde Gefährdung von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer körperlichen Sicherheit darstellt. Und gerade das rechtfertigt den Ausschluss eines infizierten Schülers vom Präsenzunterricht gemäß § 49 Abs 1 SchUG. Dies komme auch dem Betretungsverbot an Volksschulen, wie es die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung für infizierte Kinder unter 10 bereits vorsieht, am nächsten, dann eben für alle Schüler. Hinweisen möchten wir auch, dass gemäß § 7 Schulordnung Eltern eine anzeigepflichtige Krankheit unverzüglich melden müssen. Diese Verpflichtung trifft den Schüler, sofern er volljährig ist.

 

Auch wenn im gleichen Haushalt eine andere Person positiv getestet wurde und eine räumliche Absonderung nicht möglich ist, soll als Vorsichtsmaßnahme ebenfalls die Möglichkeit, des dislozierten Unterrichts in Anspruch genommen werden können. Einen PCR-Test zu machen, ist erst nach 48 Stunden sinnvoll, weil erst dann eine Ansteckung erkennbar ist. Die Schule sollte erst nach einem negativen PCR-Test wieder betreten werden. Dies würde dem § 3 des Bundes-Bedienstetenschutzgesetz sehr gut entsprechen. Demzufolge ist der Dienstgeber verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen und Anweisungen zu ermöglichen, dass Lehrer bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr ihre dienstlichen Tätigkeiten einstellen.

 

Wir wollen uns nicht vorstellen, was passiert, wenn es zur Ansteckung von Schülern und dem Eintragen des Virus in Haushalte mit vulnerablen Personengruppen (egal ob vorerkranktes Geschwisterkind, Eltern oder Großeltern) kommt. Der Sozialminister hat wahrscheinlich nicht mitbedacht, dass Vulnerable auch Kinder oder Enkelkinder haben, welche noch eine Schule besuchen.

 

Die COVID-19-Schulverordnung darf als lex specialis ruhig „strenger“ sein. Glaubt wirklich jemand, dass daran Kritik geübt werden würde?

 

In Erwartung einer verantwortungsvollen Regelung verbleiben wir

von der ÖLI-UG, weil auch dieser Grundsatz gilt


Post Scriptum:

Sinnvoll wäre es, gleich zu Schulbeginn in einer weiteren Sicherheitsphase mit PCR-Testungen loszulegen und überhaupt für eine bessere Belüftung zu sorgen: Richtiges Lüften muss gelernt werden! Nur mit dem zur Verfügung stellen von CO2-Sensoren (wie z.B. dem kabellosen Luftqualitätsmonitor Aranet-4) wird das auch gut funktionieren. Wichtig ist es auch, mechanische Belüftungsmaßnahmen am Schirm zu behalten: Hier halten wir es besonders sinnvoll, ein Pilotprojekt zur Abluftventilation jetzt umzusetzen.

Es ist nicht alles negativ. Positiv ist jedenfalls, dass Angehörige von Risikogruppen wieder vom Dienst freigestellt werden können und dass für Schwangere wieder eigene Regelungen gefunden werden.

 

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Kommentare: 14
  • #1

    Markus (Dienstag, 02 August 2022 21:04)

    Die Schulen werden im kommenden Herbst / Winter nicht wegen Corona, sondern wegen des fehlenden Budgets für Heizung & Strom geschlossen werden: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2156825-Den-Schulen-droht-das-Geld-auszugehen.html

  • #2

    Karl (Samstag, 06 August 2022 06:23)

    Wenn dann Fotos von infizierten Mitschülern oder LehrerInnen mit schlecht sitzender Maske in den Medien kursieren oder an die Behörden geschickt werden - das wird ein Spaß für das Denunziantentum...

  • #3

    Barbara Seidel (Samstag, 06 August 2022 14:32)


    Die meisten Lehrkräfte sind ja geimpft, geboostert. Warum sollen die Schüler schon wieder Masken tragen, also schutzt die Impfung? Ja, oder nein?
    Wenn ja, dann brauchen die Schüler keine Masken.
    Wenn nein, dann wozu hat man sich überhaupt impfen lassen?

  • #4

    Josef (Montag, 08 August 2022 11:18)

    zu #3: "Die meisten" sind eben nicht alle Lehrkräfte. Und schon gar nicht sind alle Schüler*innen geimpft.
    Und die Impfung schützt nach den bisherigen Erfahrungen vor schwerem Verlauf, aber nicht vor Ansteckung und damit vor der Gefahr, das Virus wiederum selbst an andere weiterzugeben.
    Ich hab grad mit Gewinn
    https://cms.falter.at/blogs/athurnher/2022/08/08/wer-sich-krank-fuehlt-kann-auch-nach-positivem-corona-test-das-haus-verlassen/?ref=newsletter
    gelesen - "Gewinn" nicht im Sinn von Freude (mehr von Entsetzen, als mir das alles so bewusst gemacht wurde), aber im Sinne davon, dass jemand die Sachlage so klar beschreibt.
    https://www.ugoed.at/oeli-ug-offener-brief-an-den-bildungsminister-2022/ beschreibt auch recht klar, was das Bildungsministerium zu tun hat, auch wenn Johannes Rauch und andere Minister*innen nichts Besseres machen.

  • #5

    Sabine (Dienstag, 09 August 2022 12:20)

    Wann ist man nun krank? Wenn der Direktor oder der Bildungsminister um die Versorgung der Schülerinnen fürchten, darf ein Lehrer niemals krank sein. Der Druck steigt und an Corona erkrankte Lehrer werden diffamiert werden. Von Eltern und Kollegen und der Direktion. An meiner Schule zu 100 Prozent. Das ist unmenschlich.

  • #6

    Sarah (Donnerstag, 11 August 2022 14:53)

    Ich hoffe, jede infizierte Lehrperson wird so klug sein, das eine oder andere Symptom zu verspüren, um nicht die ganze Schule anzustecken...
    Problematisch wird es bei den Schülerinnen: dass sie wirklich 10 - 12 Stunden (inkl. Schulweg) durchgängig FFP2-Masken korrekt tragen werden, glaubt angesichts der bisherigen Erfahrungen wirklich niemand.
    Und selbst wenn: Würden FFP2-Masken tatsächlich so gut schützen, wären schon alle früheren Coronawellen binnen kürzester Zeit in sich zusammengebrochen!

  • #7

    Sandra (Dienstag, 16 August 2022 18:02)

    Auch die Fälle von an Long COVID erkrankten Lehrer*innen und Schüler*innen werden proportional steigen. Das bedeutet für die Schulen teilweise lange Krankenstände und Ausfälle von Lehrkräften für teils mehrere Monate. Das bedeutet eine große Mehrbelastung durch Supplierungen im Kollegium, ganz zu Schweigen von den langwierigen gesundheitlichen und sozialen Belastungen die eine Long COVID Erkrankung für die betroffene Person und deren Angehörige mit sich bringt. Diese Debatte findet in der Öffentlichkeit bisher keinen Platz.

  • #8

    Klaus (Donnerstag, 25 August 2022 09:35)

    Die Strategie ist eindeutig Durchseuchung: viele ansteckende Personen in kalten Klassen auf engsten Raum.
    Dazu wurde die PCR-Test-Ausschreibung wieder einmal kräftig versemmelt. Die im Juni nicht benötigten Tests waren ja noch voll zu bezahlen und jetzt kommt es budgetär gar nicht so ungelegen, dass im September nicht getestet wird.
    Und die "Kollateralschäden" werden hauptsächlich ältere (teurere) LehrerInnen treffen...

  • #9

    Sabine (Montag, 29 August 2022 07:23)

    Na, war doch klar, Herr Minister Polaschek. Wer nichts arbeitet, kann nichts falsch machen. Wir warten übrigens immer noch auf eine Belohnung für die harten Zeiten.
    Denn wir haben unseren Job gemacht. Immer.

  • #10

    Teresa (Dienstag, 30 August 2022 07:48)

    Im gestern veröffentlichten Konzept auf der Seite des Bildungsministeriums finde ich leider keine Sonderregelung für Schwangere. Schön langsam wird es knapp bis zum Schulanfang.

  • #11

    Sabine (Donnerstag, 01 September 2022 08:28)

    Neue limousine um 120000 Euro für den stets hilflos agierenden oder untätigen Unterrichtsminister. Da hätte man vielen fleißigen Lehrerinnen und Lehrern und ElementarpädagogInnen etwas zukommen lassen können. Was ist los in Österreich? Jeder Hotelier, der im Jahr über eine Million Umsatz hatte, bekam dann noch in den kargen Coronazeiten minimum 400000 Euro vom Staat. Die schwarze Politik dürfte damit klar sein. Wie beschämend! Und kleine Bäckereien werden mit den stark gestiegenen Energiekosten alleine gelassen.

  • #12

    Babsi (Freitag, 09 September 2022 23:04)

    In Salzburg gibt es Förderungen zu 50 Prozent für Filteranlagen die Viren, auch SARS, herausfiltern können, für Bildungseinrichtingen ab Mai 2021. Frau Klambauer wirbt sogar mir Foto mit Kindern dafür. Warum um Himmel Willen stellen die Gemeinden keine Anträge? Diese sind sogar vorgefertigt abzurufen.
    Ich war bereits zwei mal krank, in der Schule angesteckt, unangenehme Nebenwirkungen und bleibende Probleme. Und bin sprachlos.

  • #13

    Babsi (Samstag, 24 September 2022 12:19)

    Ich wäre schon froh, wenn ich augenscheinlich erkrankte Kinder, die mit Schnupfen, Husten und matt in der Klasse sitzen, testen dürfte. Die Eltern sind verantwortungslos. Leider

  • #14

    Karl (Freitag, 30 September 2022 07:47)

    In Tirol wollen sie, wenn mehr als ein Drittel der Klasse erkrankt ist, auf home schooling umstellen. Nur wer testet eigentlich die Kinder? Gibt's ja nicht mehr.